AW: Abrechnung psychologische Motivationstrainer?
Hallo, um mit den Krankenkassen abzurechnen, sind nach meiner Informationen Leistungen aus dem SGB V oder XI notwendig. Hierzu benötigt es stattlich anerkannte Abschlüsse. Leider wird einen immer wieder erzählt, man könnte mit den Kassen abrechnen.
Schauen sie sich das SGB V und auch XI oder sogar IX an. Ich könnte mir vorstellen, dass damit das persönliche Budget gemeint ist. Menschen mit einer Behinderung haben ab den 1.1.2009 Anspruch auf ein persönliches Budget, dort könnten die Leistungen reinpassen. Falls dies der Fall ist , kann ich gern mehr Informationen darüber geben.