Re: 2 Fragen zur Selbstständigkeit (Ambulanten Pflegedienst)
Ich möchte mich zum 01.04.2006 selbstständig machen.
Nun 2 Fragen
1. Wo bekomme ich die Zulassung zu SGB V (Häusliche Krankenpflege) AOK wußte auch net so genau
SGB XI habe ich bereits beantragt
2. Wie ist es wenn ich aus meinem jetzigen Pflegedienst Patienten "mitnehme" kann ich dafür rechtlich belangt werden? Und wie gehe ich am schlausten vor?
Danke für eure Hilfe
Hallo tomaetle,
Erstmal gutes gelingen!
Auch wenn Gerd wieder anderer Meinung ist, jedes Bundesland hat seine eigenen Zulasungsvoraussetzungen. Ein Pflegedienst wird von der AOK Zulassungsstelle Abt. Vertragsmanagement zugelassen. Deshalb nennt sich das ein Zulassungsverahren.
Antworten zu Deinen Fragen erhälst Du bei der AOK Zulassungsstelle Abt. Vertragsmanagement Deines Bundeslandes. Von dort erhälst Du eine Checkliste was alles benötigt wird um SGB V u. SGB XI Versorgungsverträge beantragen zu können.:innocent:
Vorab soviel: Um die Versorgungsverträge für SGB XI u. SGB V zu beantragen und zu erhalten musst Du folgendes belegen und nachweisen( Gültig für Hessen):
Urkunde der staatl. Anerkennung zur KP oder AP, PDL-Ausbildung-mind. 420 std., die letzten 5 Jahre im Pflegeberuf aktiv tätig gewesen sein, nachweis durch Arbeitgeberzeugnisse, öffentlich zugängliche Büroräume (Mietvertrag, Lagepläne), Gewerbeanmeldung (in Hessen für SGB V erforderlich), Auszug aus dem Gewerbezentralregister (kommt auf die Geschäftsform an), Anzeige beim Gesundheitsamt, beim Gesundheitsminsterium die Investionskostenberechnung einreichen und Bestätttigung vorlegen, Nachweis der Mitgliedschaft in einer BG, Investitionkosten ermitteln, Gesellschaftsvertrag (sofern eine GmbH), IK Nummern für SGB V u. XI ( erhälst Du bei der Sammel u. Verteilstelle, der Arbeitsgemeinschaft Institutionskenzeichen- Alte Heerstr. 111, 53757 St. Augustin), Berufshaftpflichtversicherung mind über 2 Millionen für Personenschäden, mind. 100.000 für Sach u. mind. 25.000 Euro für Vermögensschäden, Rechtsschutzversicherung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finazamtes, Konzeption, Leitbild, Gesundheitszeugniss, Polizeilichesführungszeugnis, Kooperatinsverträge vorlegen(falls Kooperationen besehen), 24 Stunden Rufbereitschaft sichern(bei SGB V zwingend gefordert), Sozialversicherungsnachweis, Beruflicherwerdegang, eine sozialversicherungspflichtig Angestellte Stellvertretung der PDL nachweisen, Ausbildungsnachweise jeder exam. Pflegefachkraft vorlegen.
So, wenn Du dann endlich, nach Wochen alle Unterlagen zusammen hast (ist nix mit 4-6 Wochen wie der Vorredner sagt) reichst Du diese bei der
AOK Zulassungsstelle ein. Dann haste noch keinen Versorgungsvertrag. :sad: Nach weiteren Wochen erhälst Du eine Nachricht was unklar ist oder noch fehlt.:innocent: Fehlende Unterlagen sind nach zureichen. Nach weiteren Wochen erhälst Du dann jeweils 5 Exemplare der Verträge von SGB V u. XI. Diese sind von Dir u. der stellvertr. PDl zu unterschreiben u. wieder an die Zulassungsstelle zu senden. Dann übe dich in Geduld. Endlich, nach ca. 4-6 Monaten hälst Du überglücklich Deine Versorgungsverträge in Händen.:grin:
Geschafft.
Denkste! :wassat:
Jetzt gehts los mit
§ 80 SGB XI, Qualitätssicherung, Pflegestandards, Qualitätsmanagement, Personalmanagement.
Dann der Ärger mit den Kassen,
Ablehnung der Verordnungen,
Kürzung der Rechnungen.
Warten auf die ersten Zahlungseingänge ( die meisten kassen haben mind. 28 Tage als zahlungsziel gesetzt)
Kundengewinnung, Kundenbindung.
riginal:
So, fürs erste ist das glaube ich mal genug.
Dennoch viel spas dabei.
Grüße von einem der das vor drei Jahren ducrh gemacht hat
