Kassel, 14. Dezember (AFP) - Schubhafte Erkrankungen fallen nicht unter den
Schutz der Pflegeversicherung. Bei diesen Krankheiten fehle es an dem vom
Gesetz geforderten täglichen Pflegebedarf, urteilte am Donnerstag das
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 3 P 5/99)
Damit wies...