Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht drinne, dass ich lt §3 Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf 20 Arbeitstage im Kalenderjahr habe.
Ich arbeit als Dauernachtwache, montag rein und montag raus, im BULG sind aber 24 Urlaubstage geschrieben, wie errechne ich meinen Urlaubsanspruch?
Danke