Hallo,
arbeite auf einer Weaningstation. Mich würde interssieren, ob eine Intimrasur bei einer Frau (Grund: bessere Hygiene, bekanntes Mykosenleiden, sehr starker Haarwuchs, usw.) die keine gesetzliche Betreuung hat (oder auch der Fall es wäre eine vorhanden) unter Körperverletzung fällt ...