Ich hab jetzt ne Menge gegoogelt aber ich finde für Schleswig-Holstein keine Vorschrift wie viele Geronto Fachkräfte in einer Einrichtung arbeiten MÜSSEN.
Für Bayern hab ich es z.B. gefunden (1:20 in Beschützender Einrichtung), in der entsprechenden Verordnung für S-H steht davon aber nichts...